Garantiebedingungen

Möbel von Patina Faktum sind für Freunde einer nachhaltigen Qualität gedacht. Wir denken langfristig und möchten, dass Sie an Ihren Möbeln von uns im Grunde Ihr ganzes Leben lang Freude haben können, wenn Sie wollen!

Die Dauerhaftigkeit der Hölzer und die Verarbeitungsstandards unserer Manufaktur lassen sehr zuverlässige Möbelstücke entstehen. Wir arbeiten an unseren schönen Unikaten auf jeden Fall mit einer ganzen Menge Liebe und Leidenschaft. Individualität und Qualität wird bei uns groß geschrieben!

Gewährleistung

Wir gewähren daher auf alle von uns gefertigten Möbel eine 20-jährige Garantie. 

 

Dieser Garantie liegen folgende Bedingungen zu Grunde:

Möbel, die von Patina Faktum gefertigt werden, sind ausdrücklich als Replikate antiker Möbel zu verstehen. Die Fertigung erfolgt in individueller Handarbeit. Aus diesen Gründen sind Toleranzen in Bezug auf Farbgebung, Maße und Form gewollt und der Regelfall. Eine Bewertung der Qualitätsmerkmale unserer Möbel nach handelsüblichen Parametern, wie sie beispielsweise für industriell gefertigte Möbel gelten, kann auf unsere Produkte nicht angewandt werden. Das bedeutet, dass Deformierungen wie Asymmetrien, Krümmungen oder Niveau-unterschiede als Teil der gewollten Gestaltung betrachtet werden müssen, soweit sie die von uns zugesagte Funktion der betreffenden Teile nicht beeinträchtigt.

Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen, Asteinschlüsse und wuchsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann – gerade das macht es ja oft so unverwechselbar und gibt den Möbeln Wärme und Leben. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstückes oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material sind deswegen völlig normal, ganz besonders bei Möbeln aus unserer Manufaktur. Wir verwenden ausgesuchte Hölzer, die allerdings nach den Maßstäben einer industriellen Produktion häufig als zu astreich oder auffällig im Wuchs bewertet werden würden. Holz kann sein Volumen ändern – das ist das sprichwörtliche „Arbeiten“ des Holzes.  Auch das ist normal, kann aber in seltenen Fällen zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen. Solche unwillkommenen Eigenschaften von Holz gehen häufig auf die im Wuchs verborgene Materialbeschaffenheit einzelner Teile zurück und können durch ein unpassendes Raumklima verstärkt werden. Schäden, die aufgrund dieser natürlichen Eigenschaften entstehen, sind daher nur in Ausnahmefällen ein Reklamationsgrund. Das gilt insbesondere wenn sie erst nach Wochen oder Monaten auftreten, da in diesem Fall leider die oft zu geringe spezifische Luftfeuchte einen maßgeblichen Anteil hat.

Für Tischplatten in den Gestaltungsvarianten „Rahmenbauweise“ und „Querriegel“ gelten durch die Verbindung von Lang- zu Querholz noch einmal besondere Bedingungen: Da dass Holz durch Trocknung weniger in der Längstdimension als in der Querdimension schrumpfen kann, müssen Längst-Querverbindungen leicht flexibel gestaltet werden. Aus diesem Grund ist ein Arbeiten der Fugen zwischen Füllung und Rahmen, oder zwischen Mitte und Querriegeln möglich. Dabei kann sich beispielsweise die Hobelfuge zwischen Füllung und Rahmen im Laufe der Zeit weiter öffnen. Bei diesen Gestaltungsvarianten sind daher Rissbildungen in der Füllung oder in der Fuge zum Rahmen, bzw. zum Querholz möglich und von der Gewährleistung ausgenommen, auch wenn wir selbstverständlich eine präventive Konstruktionsweise anwenden.

 

Folgende Gründe berechtigen zweifelsfrei zu einer Reklamation:

  • Die Verbindung zwischen Hölzern löst sich (wie zum Beispiel die Verleimung zwischen den einzelnen Brettern einer Tischplatte mit Einzelbrettgestaltung oder zwischen den einzelnen Teilen eines Stuhls)
  • Die Funktion einzelner Teile wird durch Abrieb oder Krümmung beeinträchtigt (wie zum Beispiel ein klemmender Schubkasten oder eine über die übliche Toleranz wackelige Ansteckplatte)
  • Die Oberfläche vergraut oder platzt flächig ab, und das nicht als Folge eines Wasserschadens und trotz der üblichen und empfohlenen Pflege (Wir geben unseren Möbeln jeweils ein passendes Pflegeprodukt dazu)
  • Die Sitzfläche eines Stuhls löst sich vom Sitzrahmen
  • Ein Stuhl beginnt zu wackeln
  • Ein Fehler aus unserer Fertigung hat Mängel zur Folge, oder das Möbel hat nicht die zugesagten Eigenschaften

Sollte alles hoffentlich nicht vorkommen! Falls aber doch, werden wir natürlich zu unseren Garantien stehen!

Reklamationsfall:

Wir tun durch unsere qualitätsbewusste Handarbeit alles um eine mögliche Reklamation zu vermeiden. Tritt dieser Fall doch mal ein, bemühen wir uns den Ärger einer Reklamation möglichst gering zu halten: Eine Reparatur soll zügig erledigt werden – bei Esstischen vielleicht während Ihrer Abwesenheit im Urlaub, so dass Sie keine zu großen Unannehmlichkeiten haben. Die Rücksendung der Ware wird von uns organisiert und beim Spediteur gebucht. Die Kosten des Transports trägt üblicherweise der Kunde entsprechend den ausgewiesenen Lieferkosten (Hier würden wir im Einzelfall je nach Vorbedingungen allerdings eine gemeinsame Lösung suchen). Zum Zweck der Abholung durch den Spediteur ist es natürlich notwendig, dass der Kunde die zurück zu nehmende Ware zum vereinbarten Termin transportfähig verpackt bereithält. Die Verpackung liegt hier in der Verantwortung des Kunden und muss folglich auch leider auf seine Kosten geschehen. Bei einer Rückgabe ohne Reparatur oder Ersatz wird der gezahlte Kaufpreis nach Rückerhalt und Prüfung der Ware sebstverständlich erstattet – in Ausnahmefällen kann dies in mehreren Teilzahlungen erfolgen.

Haben Sie weitere Fragen? Wenden Sie sich gern an uns per Mail (info@patina-faktum.de – Kontakt) oder auch telefonisch unter +49 5231 570 000.